Rechtsanwalt fuer dominikanisches Vertragsrecht

Aufsetzung und Pruefung von Vertraegen nach dominikanischem Recht, Lic. B. Stuckmann

 

Von einem Vertrag spricht man immer dann, wenn mindestens zwei Willenserklaerungen bezueglich eines Rechtsgeschaefts existieren. Bei den Vertragspartnern kann es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Behoerden oder auch andere Einrichtungen handeln. Zugleich kann man darin ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung der Vertragsparteien sehen, denn diese stimmen dem Vertragsabschluss aus freien Willen zu und koennen die jeweiligen Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsfreiheit individuell festlegen. Der dominikanische Gesetzgeber gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor, ansonsten besteht die so genannte Vertragsfreiheit.

 

Vertraege abgefasst nach dominikanischer Gesetzgebung regeln verbindlich rechtliche Beziehungen, deshalb sollten Sie wichtige Vertraege unbedingt von einem  Fachanwaltnwalt fuer Vertragsrecht pruefen lassen und diesen auch mit dem Aufsetzen von Vertraegen beauftragen. Als Ihre dominikanische Fachanwaeltin fuer dominikanisches Vertragsrecht sorge ich bei Vertragsverhandlungen dafuer, dass wichtige Formulierungen praezise und rechtlch abgesichert erfolgen, Formvorschriften eingehalten werden und der Vertrag Ihren Interessen entspricht.

 

Viele Vertraege lassen Raum für unterschiedliche Interpretationen ueber den tatsaechlichen Vertragsinhalt. Es muss festgestellt werden, mit welchem konkreten Inhalt und welcher Zielsetzung der Vertrag abgeschlossen wurde. Schriftliche Vertraege müssen immer klar formuliert sein damit falsche Auslegungen so weit als moeglich ausgeschlossen werden koennen.

 

Wir setzen im Einklang mit der dominikanischen Gesetzgebung Vertraege auf und beraten unsere Mandanten bei Verhandlung und Abschluss. Verstaendlich formuliert erarbeiten wir kompetent und effizient Vertraege für unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel Bauvertraege, Kaufvertraege, Arbeitsvertraege, Miet – und Darlehnsvertraege.

 

Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen anwendbaren Vertragstext. Als Anwaltskanzlei fuer dominikanisches Vertragsrecht ueberpruefen wir aber auch sehr gerne bereits vorhandene Vertraege für Sie und weisen Sie auf moegliche Risiken hin.

 

 Lic. B. Stuckmann, Rechtsanwalt fuer dominikanisches Vertragsrecht