Scheidung in der Dominikanischen Republik

Scheidungsvarianten in der Dominikanischen Republik  (Fachanwaeltin) Lic. B. Stuckmann

 

Wenn Sie an Scheidung in der dominikanischen Republik denken, sollten Sie die Ausgangslage fruehzeitig mit einem kompetenten Scheidungsanwalt klaeren: Welche Absichten hat mein bisheriger Ehepartner? Ist eine einvernehmliche Scheidung moeglich? Muss ich mit einem Scheidungskrieg rechnen? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich?

 

Diese Fragen betreffen zum Beispiel das Sorgerecht über die Kinder, das Unterhaltsrecht, die Aufteilung des Hausrates und des Vermoegens. Daher legen wir großen Wert darauf, ganzheitlich zu beraten und die für den Mandanten guenstigste Loesung zu finden.

 

Die richtige Herangehensweise an Ihre Scheidung finden Sie am besten mit einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt heraus. Lic. Brigitte Stuckmann ist langjaehrige Fachanwaeltin mit fundierter Erfahrung des dominikanischen Scheidungsrechts und achtet von der Trennung bis zur rechtskraeftigen Scheidung auf die Wahrung Ihrer Rechte.

 

Beratungstermine koennen vor Ort in unserer Kanzlei in Sosua, telefonisch oder auch per WhatsApp durchgefuehrt werden.

 

 

Erforderliche Dokumente:

 

1.) Sondervollmacht muss vom abwesenden Gatten unterzeichnet worden sein.

Dieses Dokument kann vom dominikanischen Konsul Ihres Landes unterzeichnet werden.

 

2.) Kopie der Heiratsurkunde (uebersetzt durch einen amtlichen Uebersetzer ins spanische).

 

3.) Kopien der Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden; uebersetzt durch einen amtlichen

Uebersetzer ins spanische).

 

4.) Eigentumsteilungsvereinbarung (nicht vorgeschrieben, mit zusaetzlichen minimalen Kosten von 0.2 bis 0.5%

des Gesamtwertes des verteilt zu werdenden Vermoegens).

 

Bevor Sie eine Scheidung in der Dominikanischen Republik in Betracht ziehen, ist es ratsam zu pruefen, ob und unter

welchen Voraussetzungen eine solche Scheidung im jeweiligen Heimatland des Ehepartners rechtlich anerkannt werden kann.

 

Natuerlich fuehren wir auch konventionelle Scheidungen nach dominikanischem Recht durch.

Kosten einer einvernehmlichen / guetlichen Scheidung: ab 500 Euro

Gerichtsstand: Puerto Plata oder Santiago.

 

Zoegern Sie nicht sich mit uns fuer ein ausfuehrliches Beratungsgespraech in Verbindung zu setzen - unsere Rechtskanzlei  ist auf solche Faelle spezialisiert.

 

Lic. Brigitte Stuckmann, Fachanwaeltin fuer dominikanisches Zivil - und Immobilienrecht.

 

 

 

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