Dominikanischer Reisepass

Erlangung der Dominikanischen Staatsbuergerschaft

 

Von der dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung bis hin zur dominikanischen Staatsbuergerschaft. Zweiter Reisepass durch Einbuergerung in die Dominikanische Republik.

 

Die Dominikanische Republik bietet wohl eines der schnellsten Aufnahmeverfahren, um eine legale Staatsbuergerschaft durch Einbuergerung zu erlangen. Die Naehe zu den USA und guenstigere Steuervorteile für dominikanische Staatsbuerger, macht den Antrag auf eine zweite Staatsbuergerschaft fuer viele Auswanderer interessant.

 

Der Antrag auf Einbuergerung kann erst gestellt werden, wenn dem Antragsteller die permanente Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde. Nicht alle Laender erlauben eine doppelte Staatsbürgerschaft und ausschließlich unter bestimmten Ausnahmen kann die Einbuergerung unter Beibehaltung der bisherigen Staatsbuergerschaft durchgeführt werden. Alternativ kann sich der Antragsteller  fuer die Beibehaltung der permanenten Aufenthaltsgenehmigung entscheiden.

 

Viele Laender erkennen und akzeptieren jedoch die doppelte Staatsbuergerschaft, darunter z.B. die Vereinigten Staaten von Amerika, die Schweiz, Spanien, Haiti, sowie auch die Dominikanische Republik. Staatsbuerger der Dominikanischen Republik zu werden, ist lediglich ein Entscheidungsrecht und hat keinerlei Auswirkungen auf die Faehigkeit des Antragstellers zu arbeiten, ein Unternehmen zu besitzen, Immobilien zu besitzen, u.a.

 

Das Einbuergerungsverfahren dauert ca. 1 Jahr. Der Bewerber muss lediglich einen sachkundigen Rechtsanwalt beauftragen, der bei der Vorbereitung der Akten und den damit verbundenen Bescheinigungen behilflich ist. Der Praesident der Dominikanischen Republik genehmigt alle Einbuergerungen per Dekret.

 

Eine der Anforderungen für den Erhalt der dominikanischen Staatsbürgerschaft, ist das Vorstellungsgespräch. Der Bewerber wird aufgefordert, auf Spanisch Landeskenntnisse nachzuweisen und einige grundlegende historische Tatsachen. Sobald dieses Interview erfolgreich abgeschlossen wurde, steht nur noch die Vereidigung an, welche einmal im Monat mit allen anderen „Neubuergern“ in Santo Domingo stattfindet.

 

Nach der Zeremonie sind Ihre Einbuergerungsunterlagen fertig und zertifiziert, was Ihnen ermoeglicht, einen dominikanischen Pass zu beantragen, einen neuen dominikanischen Personalausweis/ Wahlausweis (Cédula de Identidad y Electoral).

 

Gerne leistet Ihnen unsere Kanzlei bei der Erlangung Ihres Aufenthaltstitels vor Ort Rechtsbeistand und hilft Ihnen daraufhin ebenfalls bei Ihrer Einbuergerung in die Dominikanische Republik.

 

Wir haben haben Erfahrung in Einwanderungs-, Aufenthalts- und Passangelegenheiten. Darüber hinaus pflegen wir auch gute Kontakte innerhalb der Regierung.

Stellen Sie sich vor: Ihr persoenlicher Anwalt und Dolmetscher mit internen Kontakten in der Regierung, um Ihnen bei der Beschaffung Ihrer Aufenthaltserlaubnis und eines zweiten Reisepasses zu helfen.

 

Ob dies Ihr Sicherheitsgefuehl oder Ihre Reise- und Abenteuerlust anspricht, eine dominikanische Aufenthaltsgenehmigung, bzw. ein zweiter Reisepass koennte eine Voraussetzung fuer Ihr Lebensziel sein.

 

 

Lic. Brigitte Stuckmann, Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin

in der Dominikanischen Republik. 

Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks - und Zivilrecht.

Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht.

Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht.

Mitglied des Colegio de Abogados de la Republica Dominicana (CARD).

Arbitro (Mediator) der Industrie und Handelskammer Puerto Plata.