Erbrecht der Dominikanischen Republik

Rechtsanwalt fuer dominikanisches - und Internationales Erbrecht, Lic. B. Stuckmann

 

Erbschaftseroeffnung in der Dominikanischen Republik.

Wenn ein Angehoeriger verstirbt, stellt sich für die Erben die Frage, was man nun rechtlich tun muss und was man überhaupt tun darf, um die Erbschaft zu schuetzen und daraufhin zu uebernehmen.

Gemaess Artikel 726 der dominikanischen Zivilrechtordnung, haben alle Auslaender in Erbrechstangelegenheiten dieselben Rechte wie dominikanische Staatsbuerger. Hierbei wird nicht darauf geachtet, ob der Erblasser oder die Erben im Besitz einer dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung sind.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert und mit großer Erfahrung in allen Erbrechtsangelegenheiten, internationales Erbrecht, sowie Vermoegensnachfolge in der Dominikanischen Republik.

 

Welches Recht wird angewandt:

Oftmals ist das internationale Privat- oder Erbrecht anwendbar. Nachlassspaltungen treten vor allem auf, wenn sich die Erbschaft in verschiedenen Laendern befindet.

Unsere Kanzlei ist hierfür Ihr idealer Ansprechpartner. Wir verfuegen ueber die erforderliche Kompetenz beim Taetigkeitsschwerpunkt des internationalen Erbrechts. Wir informieren Sie ueber die dominikanischen Erbrechtregelungen im Vergleich zu den auslaendischen Gesetzgebungen und leisten Ihnen bei dem gesamten Verfahren der Erbschafteroeffnung vor Ort fachkundigen Rechtsbeistand.

 

Nachfolgeberatung:

Fuer jeden kann sich der Tod eines Angehoerigen juristisch anders auswirken. Ob und wie kann jedoch nur ganz individuell beantwortet werden. 

Wir beraten Sie fachkundig in allen Erbrechtangelegenheiten der dominikanischen Rechtsprechung. Auch koennen wir auslaendischen Testamentsvollstreckern in allen Fragestellungen der Verwaltung dominikanischer Erbgueter vor Ort Rechtsbeistand leisten. Landesweit koennen wir vor Gericht Ihre Ansprueche durchsetzen, Erbengemeinschaften aufteilen und Erbschaften rechtsgemaess uebertragen.

 

Die Sterbeurkunde:

Dies ist das wesentlichste Dokument, dass für eine Erbschaftseroeffnung benoetigt wird. Die Sterbeurkunde wird nach erfolgter Todesmeldung vom Zivilstandesamt ausgestellt.

Hierbei kommt es darauf an, ob der Erblasser in der Dominikanischen Republik verstorben ist oder im Ausland.  

Die Sterbeurkunde wird immer im Original benoetigt. Eine auslaendische Sterbeurkunde muss zuerst amtlich uebersetzt werden und benoetigt verschiedene Legalisierungen, damit diese in der Dominikanischen Republik rechtlich anerkannt wird.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei kann Sie schon bei diesem ersten Schritt betreuen und Rechtsbeistand bei der Erlangung dieser Urkunde leisten.

 

Der Erbschein:

Der naechste Schritt ist die Bearbeitung des notariellen Erbscheins. Dieser wird nach dominikanischem Recht nicht vom Nachlassgericht erteilt, sondern muss per Notarsakte in Gegenwart von sieben Zeugen aufgesetzt werden. Beim notariellen Erbschein sind strenge Rechtformalitaeten zu beachten damit die Erbschaftseroeffnung spaeter nicht vor Gericht nicht angelehnt wird.

Hierbei kommt es darauf an, wo der Erblasser verstorben ist, wo sich die Erbgueter befinden bzw. wo in der Dominikanischen Republik der Erblasser ansaessig war und wer die Erben sind. Der Erbschein ist daher ein amtliches Dokument der die offiziellen Erben bestimmt.

Es werden hierfuer verschiedene Unterlagen der Erben benoetigt. Auslaendische Unterlagen muessen immer amtlich auf spanisch uebersetzt werden und benoetigen verschiedene Legalisierungen.

Unsere amtlichen Uebersetzer stehen Ihnen hierbei gerne zur Verfügung und uebersetzen schnell und fachgkundig Ihre auslaendischen Unterlagen.

 

Das Testament:

Wenn ein Testament existiert ist vorerst zu ueberprüfen, ob dieses nach dominikanischer Gesetzgebung rechtgemaess aufgesetzt wurde und ob alle Rechtsformalitaeten und Formvorschriften erfuellt wurden. Erst dann kann die testamentarische Erbfolge eintreten.

 

Ein auslaendisches Testament wird nicht ohne weiteres in der Dominikanischen Republik akzeptiert, auch wenn dieses rechtsgemaess nach einer auslaendischen Gesetzgebung aufgesetzt wurde. Ein auslaendisches Testament muss zuerst anerkannt werden, damit dieses auch in der Dominikanischen Republik rechtsgueltig ist. Hierbei ergeben sich oftmalsl Schwierigkeiten, wenn das Testament in einer Fremdsprache verfasst wurde und ggf. fuer die Dominikanische Republik fremde Rechtsbegriffe und Formvorschriften verwendet wurden.

Als Fachanwaltskanzlei für Zivilrecht beraten wir Sie insbesondere ueber Erbrecht mit Auslandsbezug. Unsere Rechtsanwaelte, Notare und amtlichen Uebersetzer koennen Sie auch bei komplizierten Erbrechtangelegenheiten fachkundig betreuen.

 

Sie haben noch kein Testament aufgesetzt?

Lassen Sie sich rechtzeitig von uns beraten. Die Testamentswahl bedarf einer sorgfaeltigen Rechtspruefung, um in der Dominikanischen Republik rechtswirksam zu sein. Mit unserer fachkundigen Betreuung schuetzen Sie Ihre Angehoerigen und vermeiden Streitigkeiten im Erbfall.

Nur wer sich schon im Vorfeld mit dieser Rechtsangelegenheit auseinandersetzt und die Vor- und Nachteile eines Testaments abwaegt, kann eine angemessene Entscheidung treffen und die gewollte Erbfolge definieren.

Unsere Kanzlei ist auf verschiedene Fremdsprachen spezialisiert. Hierdurch koennen wir jegliche Zweifel des letzten Willens des Erblassers vermeiden und sicherstellen das durch die Nutzung der Landessprache der Inhalt von den hiesigen Behoerden auch zutreffend verstanden wird.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir zugeschnittene Loesungsmöglichkeiten und setzen Ihre exakten Vorstellungen fuer Ihren letzten Willen um.

 

Nachlassermittlung:

Wie erhalte ich Auskunft über den Bestand eines Nachlasses in der Dominikanischen Republik? Wer den Inhalt des Nachlasses ermitteln will, muss nach dominikanischem Recht selbst recherchieren.

Auskunftspflichtig ist normalerweise jeder, der Nachlassgegenstaende einer Erbschaft besitzt. Dies ist jedoch nur Theorie und wird in der Praxis nicht immer umgesetzt. Oft werden Nachlassgegenstände verschwiegen oder es wird den Erbfolgern schwer gemacht jegliche Informationen ueber den Inhalt des Nachlasses in der Dominikanischen Republik zu erhalten.

 

Unsere Kanzlei kann Ihnen bei der Auskunft und Nachlassermittlung professionell Rechtsbeistand leisten und Sie desweiteren bei der Erstellung einer Inventarliste unterstuetzen.

 

Erbschaftskonflikte:

Wer mit mehreren Erben zusammen erbt, bildet unumgaenglich eine Erbengemeinschaft. Diese „Zwangsgemeinschaft“ kann zwar freundschaftlich auseinandergesetzt werden, jedoch kommt es doch oeftmals zu Konflikten. Vor allem wenn die Erben verschiedene Nationalitäten besitzen, auf eine groessere Distanz entfernt wohnen oder verschiedene Sprachen sprechen, kommt es schnell zu ungewollten Missverstaendnissen.

Eheliche und außereheliche Kinder haben dieselben Rechte und erben zu gleichen Teilen. Auch kann nach dominikanischer Rechtsprechung eine Konkubine Erbschaftsansprueche stellen!

Unsere Kanzlei ist auf Konfliktloesungen spezialisiert und diese koennen durch eine aussergerichtliche Vereinbarung oft umgangen werden.

Falls Erbschaftskonflikte nicht freundschaftlich geloest werden, steht ausschliesslich der gerichtliche Weg offen. Als Fachanwaeltin in Zivilprozessrecht, ist Lic. Brigitte Stuckmann  hierbei die korrekte Ansprechpartnerin für Sie.

 

Ausschlagung einer Erbschaft:

Die Erbnachfolger erben alle Rechte und Vermoegen des Erblassers, aber auch alle Verbindlichkeiten und Schulden die bei Annahme der Erbschaft getilgt werden muessen. Wenn die Erbschaft über mehr Schulden als Vermoegen verfuegt, ist es ratsam diese auszuschlagen.

An erster Stelle sollte daher ein Inventarliste des gesamten Erbguthabens aufgesetzt werden. Nur auf diese Weise kann man eine eventuelle Ueberschuldung des Nachlasses erkennen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei kann Ihnen auch hierbei Rechtsbeistand leisten und Sie fachkundig über das Pro und Contra der Annahme einer bestimmten Erbschaft beraten.

 

Die Annahme, sowie die Ausschlagung einer Erbschaft ist gesetzlich frist- und formgebunden. Auch für minderjaehrige Kinder kann eine Erbschaft durch den Sorgeberechtigten ausgeschlagen werden.

 

Lassen Sie sich zeitgerecht von uns beraten, um eventuelle Strafzinsen und Verzugsgebühren zu vermeiden.

 

 

Lic. Brigitte Stuckmann, Fachanwaeltin fuer dominikanisches - und internationales Erbrecht.