Rechtsanwalt Ehevertrag in der Dominikanischen Republik

Heirat mit Ehevertrag (Guetertrennung)

 

Eheschliessung mit Guetertrennung. Ehevertraege nach dominikanischem Recht.

 

Wer sich und seinen zukuenftigen Ehepartner oder Ehepartnerin absichern moechte und unangenehme Ueberraschungen bei einer eventuellen Scheidung vermeiden will, schliesst einen Ehevertrag ab.

 

Horrorgeschichten bei Aufteilung von Eheguetern bei Scheidungsfaellen hoert man immer wieder. Die einzige Moeglichkeit sich und seinen Ehepartner oder Ehepartnerin rechtgemaess hiervor zu schützen, ist mittels einer Guetertrennung.

 

Eine Guetertrennung kann nach dominikanischem Recht ausschließlich vor der Eheschliessung abgeschlossen werden. Nach der Eheschliessung werden jegliche Ehevertraege gerichtlich als „Taeuschung des reellen Sachverhaltes“ gesehen und daher nicht anerkannt.

 

Der dominikanische Ehevertrag kann umfangreich aufgesetzt werden, so dass jegliche Gueter und event. Schulden auch nach der Eheschliessung weiterhin getrennt bleiben. Das heisst, ob Immobilien, Autos, Bankkonten, sowie Darlehen und Kredite bleiben getrennt und belangen keinesfalls den anderen Ehepartner.

 

Es kommt bei den verschiedenen Gestaltungsmoeglichkeiten der Guetertrennung immer darauf an, was genau der Ehevertrag bestimmen soll und welche Rechtsfolgen für diverse Fallkonstellationen gewollt sind:

 

Sollen ausschliesslich Regelungen ueber den Gueterstand vereinbart werden?

Jegliche Gueter, insbesondere Immobilien, Autos, Schmuck, Bankkonten, Bankzertifikate, etc. können durch einen Ehevertrag abgesichert werden. Vor allem bei Sparkonten und Geschaeftskonten ist ein Ehevertrag von grosser Bedeutung. Ist das Bankkonto jedoch auf Namen von beiden Ehepartnern registriert oder haelt der andere Ehepartner eine Kontovollmacht, beeinflusst der Ehevertrag nicht den Zugriff auf das Bankkonto. Die gleiche Konstellation ist bei allen Guetern die gleichzeitig auf beide Namen der Ehepartner registriert werden.

 

Moechten Sie Ihren Ehepartner/in vor Schulden schuetzen?

Schulden, die während der Ehe gewollt oder oft auch ungewollt auftauchen, verpflichten gleichzeitig beide Ehepartner zu 50-50. Auch wenn die Schulden ausdruecklich von nur einem der Ehepartner aufgenommen wurden! Nicht nur das positive Vermoegen (Gueter), sondern leider auch das Negative (Schulden, Kredite, Darlehen, etc.) gehoeren zur Ehegemeinschaft und werden bei einer Scheidung gleichmaessig zwischen den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Besonders bei geschaeftstaetigen Ehepartnern ist ein Ehevertrag aus diesem Grund vorteilhaft.

 

Sollen Regelungen zum nachehelichen Unterhalt abgesprochen werden?

Nach dominikanischem Recht werden nur in seltenen Scheidungsfaellen Unterhaltszahlungen angeordnet und auch nur zu Gunsten der Ehefrau (pensión ad litem). Diese koennen jedoch gerichtlich beantragt werden und koennen daher der Ehefrau für einen bestimmten Zeitraum zugesprochen werden. Ein dominikanischer Ehevertrag schliesst grundsaetzlich Unterhaltszahlungen aus. Diese beziehen sich jedoch nicht auf Kindesunterhalt (Zahlung von Alimenten) gemeinsamer Kinder! Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder duerfen nicht in einem Ehevertrag aufgenommen werden.

 

Soll ein Kompensationsausgleich ausgeschlossen werden?

Auch ein Kompensations- oder Vermoegensausgleich kann nach dominikanischem Recht durch den Ehevertrag ausgeschlossen werden. Nach dominikanischem Recht beeinflusst dies nicht die rechtliche Altersversorgung.

 

Kann ein Gerichtsstand einer eventuellen Scheidung im Voraus vereinbart werden?

Die vorteilhafteste Gerichtszustaendigkeit kann von den Ehepartnern im Ehevertrag auserwaehlt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten das die Ehe (samt Ehevertrag) in dem jeweiligen Land zuerst anerkannt sein muss, um ueberhaupt eine Scheidung dort einreichen zu koennen. In der Regel ist die dominikanische Gesetzgebung im Vergleich zu auslaendischen Gesetzgebungen am vorteilhaftesten, vor allem auch da der Ehevertrag nach dominikanischen Recht aufgesetzt wurde.  

 

Darf eine auslaendische Witwenpension bestehen bleiben?

Ja. Der dominikanische Ehevertrag darf sich auf auslaendische Anrechte beziehen, auch wenn diese in der Dominikanischen Republik nicht existieren. Dies ergibt sich daraus, das die Eheschliessung samt Ehevertrag spaeter im Ausland anerkannt wird.

 

Durch einen von unserer Kanzlei aufgesetzten Ehevertrag muessen keine unangenehmen Ueberraschungen befuerchtet werden, da alles rechtssicher geregelt und abgesprochen wurde.

 

Die Gestaltung von Eheverträgen nach dominikanischem Recht ist eines der Spezialgebiete unserer Kanzlei. Kontaktieren Sie uns noch heute und fragen nach den aktuellen Rechtsbedingungen eines dominikanischen Ehevertrages.

 

Lic. Brigitte Stuckmann, Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin in der Dominikanischen Republik. 

 

 

Ein Ehevertrag bietet rechtlichen Schutz fuer beide Ehepartner im Falle einer Scheidung. Lassen Sie sich von uns beraten, wir sind auf Ehevertraege spezialisiert.