Immobilienerwerb Dominikanische Republik

Rechtsanwalt fuer dominikanisches Immobilienrecht, Lic. B. Stuckmann

 

Immobilienerwerb in der Dominikanischen Republik

 

Sie haben die perfekte Liegenschaft in der Dominikanischen Republik gefunden und moechten diese nun rechtsgemaess erwerben, ohne jegliche Risiken einzugehen.

Auch wenn die Dominikanische Republik für auslaendische Investitionen sehr attraktiv ist, sind Immobilien- und Grunderwerb ohne die korrekte juristische Betreuung sehr risikoreich.

 

Lic. Brigitte Stuckmann ist Fachanwaeltin für Grundstuecks- und Immobilienrecht und beraet Sie fachkompetent rundum den Erwerb einer Liegenschaft, Veraeusserung, Belastung, oder Nutzung, die mit einer Immobilie verbunden sind.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf die Gestaltung von Immobilienvertraegen spezialisiert. Wir sichern Sie bei Ihrem Haus- oder Wohnungskauf rechtlich ab und überpruefen ggf. auch vorliegende Kaufvertraege auf ungueltige Klauseln oder unvorteilhafte Formulierungen.

 

Lastenfreiheitsüberprüfung:

Der Immobilienerwerb schließt nach dominikanischem Recht drei Variationen ein:

a) Erwerb eines unbebauten Grundstücks

b) Erwerb eines bebauten Grundstücks

c) Erwerb einer Eigentumswohnung

Der erste Schritt, noch bevor man den Kaufpreis bei einem Immobilienerwerb aushandelt, ist eine durchdringende Lastenfreistellung der Liegenschaft. Jegliche Belastungen, Verpflichtungen, Gerichtsstreitigkeiten, Steuerschulden, etc., die oft versteckt auf einer Liegenschaft beruhen, muessen vor dem Erwerb abgeklaert werden. Ansonsten werden diese automatisch von dem neuen Besitzer uebernommen.

 

Unsere Kanzlei ist auf Lastenfreiheitsüberpruefungen spezialisiert, so dass Ihr Liegenschaftserwerb risikofrei durchgefuehrt werden kann. Wir beraten Sie ausfuehrlich über versteckte Hindernisse, eventuelle Kosten die auf Sie zukommen und stehen Ihnen bei der gesamten rechtlichen Abwicklung des Erwerbs Ihrer Traumimmobilie zur Seite.

 

Lassen Sie sich keinesfalls von dem Verkaeufer oder Makler unter Druck setzen, bevor die komplette Lastenfreiheitsüberpruefung abgeschlossen ist. Nach Unterzeichnung einer Offerte, Kaufversprechen oder eines Kaufvertrags, sind Sie rechtlich gebunden und koennen nur noch schwer verhandeln oder von dem Erwerb zuruecktreten.

Jeder Kaeufer sollte bei der gesamten Kaufabwicklung immer seinen eigenen Rechtsanwalt haben, der keine Verbindungen zu dem Verkaeufer hat und nur die Interessen des Kaeufers vertretet.

 

„Deslinde“ und Vermessungen einer Grundstüuecksparzelle:

Unsere Kanzlei arbeitet zusammen mit verschiedenen Landvermessern, die Ihre Grundstuecksfläche zusaetzlich überpruefen und per Satellit genauestens festlegen. Auf diese Weise kann es zu keinen Missverstaendnissen ueber die exakten Masse Ihrer Liegenschaft kommen.

 

Ohne eine registrierte Grenzbemarkung (auch Deslinde genannt), kann eine Liegenschaft nicht uebertragen werden! Die Abgrenzungen oder Trennlinien werden mit GPS-Punkten markiert und beim Katasteramt registriert. Auf diese Weise kann man angrenzende Liegenschaften aus einer Gesamtparzelle heraus trennen.

 

Unsere Landvermesser oder Vermessungsingenieure sind landesweit zugelassen und arbeiten mit großer Praezision, um die Grenzbemarkungen korrekt durchzufuehren.

Ausschliesslich mit einer eingetragenen Abmessung (Deslinde), ist die Grundstuecksflaeche individualisiert und kann aus einer Gesamtparzelle ausgetragen werden. Erst dann stellt das Grundbuchamt einen neuen Grundbuchtitel aus.

 

Unsere Kanzlei arbeitet zusammen mit fachkompetenten Landvermessern, die nicht nur Deslindearbeiten durchfuehren, sondern fuer eine Vielzahl von anderen Vermessungen eingesetzt werden koennen:

Grenzen und Wegerechte, Grunddienstbarkeiten, Vermessungsdaten ermitteln für Ingenieure, Architekten und    Bauinteressenten , Wertschaetzungen, Loesung bei Ueberlappungen von registrierten Grundstuecksflaechen,

Markierungen, Zusammenfuegung und Unterteilung von Grundstuecken, Richtlinien und Regulierungsrevisionen bei Bauerrichtungen, Implementierung von Positionsbestimmungssystemen (GPS)

 

Zusammen mit unseren Landvermessern koennen wir unsere Mandanten landesweit bei allen Bereichen der Immobilienwirtschaft Rechtsbeistand leisten.

 

Eigentumsregistrierung auf Privatnamen oder auf eine Firma:

Eigentum kann wahlweise auf Namen einer Firma oder auf Namen einer Privatperson registriert werden. Gerne beraten wir Sie ueber die Vor- und Nachteile bei einer Uebertragung auf Namen einer Gesellschaft oder auf Privatnamen, so wie steuerrechtliche Ermaessigungen, Kosten und Gebuehren.

Eine dominikanische Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) ist weder fuer die Gruendung einer dominikanischen Firma noch fuer den Erwerb einer Liegenschaft erforderlich. 

Das Risiko beim Immobilienerwerb ist sehr gering, wenn Sie einen serioesen und fachkompetenten Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben.

 

So bereiten Sie sich auf Ihren Immobilienerwerb vor:

1.)  Vorbereitsungsphase: Diese beinhaltet die Lastenfreistellung des Grundstuecks, der rechtlichen Verbindlichkeiten, Gutachten, sowie Ueberpruefung von Besitzunterlagen, Grundbucherklärungen und Steuerschulden.

 

2.)  Vertragsgestaltung: Ab diesem Zeitpunkt und nur nachdem die Vorbereitsungsphase abgeschlossen ist, sollte eine Kaufofferte gestellt, ein Vorkaufsrecht eingeraeumt, oder der definitive Kaufvertrag aufgesetzt werden. Waehrend dieser Phase koennen Finanzierungen ausgehandelt werden, Regelungen zum Kaufpreis vereinbart werden, sowie verschiedene Rechte, Garantien und Verpflichtungen die der Immobilienerwerb beinhalten soll.

 

3.)  Verkauf und Besitzuebergang: Nachdem der Verkaeufer den kompletten Kaufpreis erhalten hat, kann die Grunderwerbsteuer entrichtet werden und die Uebertragung jeglicher Besitzrechte im Grundbuchamt beantragt werden. Das Grundbuchamt stellt einen neuen Grundbuchtitel aus.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Abwicklung eines Immobilienerwerbs und erstellen Ihnen einen individualisierten Kostenvoranschlag für die jeweilige Bearbeitungsphase des Liegenschaftserwerbs.

Grundsaetzlich berechnen wir unsere Mandanten per Abwicklungsphase, wobei alle Kosten und Gebuehren transparent und erkennbar sind.

 

Immobilienstreitigkeiten:

In welcher Form auch immer eine Immobilie in einen Rechtsstreit verwickelt ist, Sie muessen sich auf eine fachkompetente Beratung und gerichtliche Vertretung verlassen koennen. Als Fachanwaeltin in Grundstuecks- und Immobilienrecht ist Lic. Brigitte Stuckmann die richtige Ansprechpartnerin.

 

Sollte es bei einem Abgrenzungsverfahren (Deslinde) zu Rechtsstreitigkeiten mit angrenzenden Nachbarn kommen, steht Ihnen unsere Kanzlei zur Seite und vertretet Sie auch gerichtlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

 

Ob ueber eingetragene Rechte, Hypotheken/ Beendigungsstreitigkeiten, Eigentumsrechte, bis hin zur Eintragung von Belastungen und Enteignungen; ob Schlichten oder Austragen, unsere Kanzlei nimmt aktiv an Rechtsstreitigkeiten ueber Immobilienrecht teil.

 

Sind Sie Hausbesitzer, Vermieter, Mieter oder Nachbar? Bei Immobilienstreitigkeiten ist immer juristischer Rat gefragt. Wir klaeren Sie ausfuehrlich ueber Ihre Rechte und Rechtsmoeglichkeiten auf und erlaeutern Ihnen ab wann es ratsam ist vor Gericht zu kaempfen, welche Prozessrisiken involviert sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

 

Wohnungseigentum und Eigentümergemeinschaften

Die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentuemergemeinschaft zieht verschiedene Rechte und Verpflichtungen mit sich, die bei einem Immobilienerwerb erst anfangen.

Die Mitgliedschaft ist eine gesetzlich geregelte Pflicht und untersteht dem Verwaltungs- und Nutzungsrecht des Gemeinschaftseigentums. Ausschliesslich die eigene Wohnung hat hierbei freies Verfuegungsrecht.

 

Welche Kosten traegt die Eigentuemergemeinschaft? Wie kann man gegen Beschluesse der Eigentuemergemeinschaft vorgehen? Was passiert, wenn man bei einer Eigentuemerversammlung nicht anwesend war? Was kann man gegen saeumige Miteigentümer unternehmen?

 

All dies sind Fragen, die das dominikanische Wohneigentumsrecht mit sich zieht. Wollen auch Sie eine massgeschneiderte Rechtsberatung?  Unsere Kanzlei steht Ihnen fuer ein individuelles Rechtsberatungsgespraech gerne zur Verfuegung.

 

 Lic. Brigitte Stuckmann, Fachanwaeltin fuer dominikanisches Immobilienrechtrecht

 

 

Minimieren Sie Risiken beim Immobilienkauf - lassen Sie sich zuerst von uns fachmaennisch beraten