Gruendung einer dominikanischen Gesellschaft. Sichern Sie Ihr Eigentum ab mit einer Firma nach dominikanischem Gesetz.
Ob aus geschaeftlichen Gruenden oder um Ihre Immobilie zu schuetzen, die dominikanische Gesetzgebung bietet durch die Gruendung einer Kapitalgesellschaft zahlreiche Moeglichkeiten Ihre Investition abzusichern.
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Auswahl der verschiedenen Geschaeftsformen, Firmenstrukturen, Anmeldung und steuerliche Abwicklung der Firmentaetigkeiten fachkompetent zur Seite.
Eine dominikanische Gesellschaft kann problemlos ohne Aufenthaltsgenehmigung, ohne Arbeitsgenehmigung und ohne festen Wohnsitz in der Dominikanischen Republik gegruendet werden. Die Gruendung ist relativ schnell und dauert in der Regel nur 3-8 Wochen.
Die Abwicklung ist hierbei denkbar einfach: Ob eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada) oder eine Ein-Mann-Gmbh (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada), Sie koennen die Firmengruendung bequem zu Hause von Ihrem Schreibtisch aus veranlassen.
Unsere Kanzlei übernimmt jegliche Behoerdengänge - ohne das hierfuer Ihre persönliche Anwesenheit vor Ort benoetigt wird!
Es wird lediglich eine Kopie der Reisepaesse der Gesellschafter benoetigt, der erwuenschte Firmenname - und eine Bezeichnung der vorgesehenen Firmentaetigkeiten.
Das Gesellschaftskapital kann jeweils in dominikanischen Pesos, US-Dollar oder Euro eingerichtet werden. Jegliche Gueter, sowie Bankkonten koennen auf Namen der dominikanischen Firma registriert werden.
Eine dominikanische Firma dient als unabhaengige Handelsperson und haelt dieselben Rechte wie ein dominikanischer Staatsbuerger.
Aufgrund der hohen Anzahl von Moeglichkeiten und der Beruecksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen die erfuellt werden muessen, empfiehlt sich grundsaetzlich eine fachkompetente anwaltliche Betreuung.
Unsere Kanzlei bietet nicht nur die Gruendung der Gesellschaft an, sondern auch die dazugehoerige Betreuung bei allen firmenrelevanten Themen und steuerrechtliche Belange.
Firmensteuern und Buchfuehrung einer dominikanischen Kapitalgesellschaft.
Die jaehrlichen Firmensteuern sind im Vergleich zu vielen auslaendischen Gesetzgebungen sehr guenstig: Kapitalgesellschaften werden mit ca. 25% des Nettoeinkommens versteuert. Zinsen auf Schulden sind steuerlich abzugsfaehig. Falls die Firma ausschließlich Vermoegen (Gueter), wie z.B. Immobilien und Autos haelt, faellt eine jaehrliche Vermögenssteuer von lediglich 1% an.
Es darf durch eine dominikanische Gesellschaft praktisch jede gewerbliche Taetigkeit national, international und digital ausgefuehrt werden. Hierbei koennen Sie weltweit Geschaeftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten aufbauen. Internationale, bzw. digitale Einnahmen muessen nicht immer vor Ort versteuert werden.
Unsere Mandanten erhalten eine lueckenlose Dokumentation aller Firmengruendungsunterlagen, wie z.B. das Gesellschaftsbuch mit den Firmenstatuten, alle erfolgten Registrierungen und Urkunden, das original Handelsregister, sowie die Bescheinigung der Steuernummer nach Erstellung ausgehaendigt.
Auch bei der spaeteren Buchfuehrung und Verwaltung Ihrer Firma, leistet Ihnen unsere Kanzlei auf Wunsch Rechtsbeistand.
Wir betreuen Sie bei den Firmenversammlungen, jaehrlichen Firmensteuern, Steuerbilanz, etc. Unsere Kanzlei verfuegt ueber einen Steuerberater-Service der fuer alle steuerliche Aspekte unserer Mandanten zustaendig ist. Ihre Buchhaltung ist daher immer auf dem aktuellen Stand.
Unsere Kanzlei verfuegt über umfangreiche Erfahrung in der Verwaltung dominikanischer Firmen und vertretet Ihre Interessen gegenueber Geschaeftspartnern, sowie dem dominikanischen Staat. Wir bieten Ihnen eine fachkompetente Betreuung, um Ihre Kapitalgesellschaft zu minimalen steuerlichen Kosten zu betreiben.
Generelle Informationen zum Firmenrechtgesetz. Gesetzesnummer 479-08
Dominikanische Firmen die vor dem Jahr 2008 gegruendet wurden, entsprechen einer veralteten Firmenvariante und müssen der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden.
Die Firmentransformation oder Firmenumwandlung, ist nicht obligatorisch. Wer jedoch seine Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima oder Corporación Anónima) nicht der aktuellen Gesetzgebung anpasst, wird sein Gesellschaftskapital auf mindestens RD$30.000.000,- erhoehen müssen und bezahlt dementsprechend auch Firmensteuern.
Firmensteuern werden semestral oder jaehrlich gezahlt, koennen jedoch bei Verzug mit Verzugszinsen und Verzugsgebuehren nachbezahlt werden.
Eine veraltete Firma kann keine Handelstätigkeiten mehr ausueben. Vermoegen und Gueter die sich auf Namen einer veralteten Firmenstruktur registriert befinden, sind unversetzbar und können nicht verkauft oder liquidiert werden. Die Firma muss zuerst aktualisiert werden, d.h. der aktuellen Gesellschaftsstruktur angepasst werden.
Das aktuelle Firmengesetz bietet verschiedene Firmenvarianten: Fuer große Unternehmen mit einem Mindestkapital von RD$30.000.000,-, ist eine Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima) vorgesehen; für kleinere bis mittelgrosse Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada) bestimmt; waehrend die Ein-Mann-Gmbh (Empresa Individual de Responsabilidad Limitada ) einer Praesidentschaftsfirma entspricht.
Aufloesung einer dominikanischen Firma.
Haben Sie kein Nutzen mehr für Ihre dominikanische Firma? Lösen Sie diese einfach auf!
Unsere Kanzlei begleitet Sie von der Gründung Ihrer Firma bis hin zu derer eventuellen Aufloesung. Die Loeschung oder Aufloesung einer Gesellschaft kann meist innerhalb von 3 bis 8 Wochen vollzogen werden und endet mit der Austragung aus dem Steuerregister.
Hierfuer darf Ihre Firma keinerlei Schulden beim Steueramt oder der Handelskammer haben, sowie in keine Gerichtsstreitigkeiten verwickelt sein. Durch die Liquidation werden die laufenden Geschaefte beendet und vorhandene Forderungen eingezogen. Noch existierende Unternehmensvermoegen wie z.B. Firmenkonten, Immobilien und Autos, muessen aus der Firma ausgetragen werden.
Nach Loeschung der Firma im Steueramt fallen keine weiteren Firmensteuern an und Sie werden in der Handelskammer und im Steueramt aus dem Register ausgetragen.
Das Schliessen einer dominikanischen Firma kann verhaeltnismaessig einfach sein, aber auch ausgesprochen aufwendig und anspruchsvoll. Formfehler fuehren schnell zu einem hoeheren Haftungsrisiko des Geschäftsfuehrers und der Anteilhaber.
Unsere Kanzlei kann Ihre Firma ohne Ihren persoenlichen Aufenthalt in der Dominikanischen Republik loeschen. Lassen Sie sich von uns fachkompetent beraten!
Lic. Brigitte Stuckmann, Fachanwältin für dominikanisches Zivil - und Immobilienrecht.