Steuerberatungs Service

Anwaltskanzlei Lic. B. Stuckmann, Dominikanische Republik

 

 

Unser Steuerberater-Service

Ob fuer dominikanische Firmen oder Privatunternehmer, unsere Kanzlei bietet unseren Mandanten einen fachkompetenten Steuerberater-Service.

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte Betreuung, um Ihr Unternehmen zu minimalen steuerlichen Kosten zu betreiben.

Unsere Kanzlei begleitet Sie laufend bei Ihren steuerrechtlichen Fragen und unterstuetzt Sie fachgerecht bei Ihren Investitionen in der Dominikanischen Republik.

 

 

Steuergünstige Unternehmensgründung:

Lassen Sie sich bei der Absicherung Ihrer Immobilie, sowie rund um Ihre laufenden betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Investitionen in der Dominikanischen Republik von uns beraten. Wir strukturieren Ihre Anlagen auf steuereffiziente Weise.

Unsere Kanzlei bietet Steuer- und Buchfuehrungsdienste für Firmen und Privatpersonen an.

 

 

Auslandseinkuenfte. Einkommenssteuer bei Auslaendern:

Ob Freiberufler oder Investoren, Auslaender koennen von geschaeftlichen Tätigkeiten in der Dominikanischen Republik oft enorm profitieren und Ihre Steuerlast um vieles reduzieren oder komplett eliminieren. Aber Vorsicht, da auch auslaendische Staatsbuerger jegliches Einkommen aus einer in der Dominikanischen Republik durchgefuehrten Geschaeftstaetigkeit oder durch lokale Finanzinvestitionen, vor Ort versteuern muessen.

Für das dominikanische Steueramt ist es hierbei nicht relevant, ob der Auslaender im Besitz einer dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia + Cedula) ist und ob sein Aufenthalt vor Ort legitim ist.

Es kommt oft auf den steuerlichen Sachverhalt an. Unter bestimmten Rechtsausnahmen kann die dominikanische Einkommenssteuer reduziert oder umgangen werden. Lassen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig von uns beraten, um ungewollte Strafzahlungen an das Steueramt zu vermeiden.

 

 

Steuerpflicht bei dominikanischen Firmen:

Dominikanische Firmen mit auslaendischen oder dominikanischen Gesellschaftern sind ebenfalls steuerpflichtig und muessen jaehrlich eine Steuererklaerung einreichen. Dies ist unabhaengig davon, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste erzielt hat. Des Weiteren faellt eine jaehrliche Vermoegenssteuer von einem Prozent an. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf Gueter, die auf Namen der Gesellschaft registriert sind und auf das Firmenkapital.

Diese Vermoegenssteuer bei dominikanischen Firmen ist oft eine Steuerfalle, da es sich hierbei um eine „Mindesteinkommenssteuer“ handelt, die grundsaetzlich jaehrlich bei dominikanischen Gesellschaften berechnet wird.

Eine rechtzeitige Rechtsberatung und Steuerplanung führt daher zu wichtigen Steuersparnissen. Lassen Sie sich von uns beraten!

 

 

Grundsteuer bei „Luxusimmobilien und Liegenschaften:

Die Luxussteuer, bzw. Ermaessigung dieser Steuer bezieht sich auf Liegenschaften, d.h. Immobilien und Grundstuecke, die auf Namen von Privatpersonen registriert sind.

Der Wert der Liegenschaft wird vom Steueramt bestimmt. Hierbei wird das unbebaute Grundstueck eingeschaetzt sowie jegliche Bebauungen (auch Swimming-Pools und Grunstuecksmauern). Ausgeschlossen ist die Infrastruktur, sowie Moebel die sich im Haus befinden.

Es wird jaehrlich auf Grund der internationalen Inflation ein neuer Ermaessigungsbetrag, bzw. Freigrenze festgelegt. Die „Luxussteuer“ beträgt ein Prozent des überschuessigen Wertes dieser Freigrenze.

Gesetzliche Vorgaben aendern sich gerade bei steuerrechtlichen Angelegenheiten in der Dominikanischen Republik haeufig. Unsere Kanzlei ist stehts aktuell bei allen steuerlichen Trends und neuen Entwicklungen. Lassen Sie sich noch vor Ihrem Liegenschaftserwerb von uns beraten. Auf diese Weise können Sie besser einschätzen welche Kosten auch nach dem Erwerb noch auf Sie zukommen.

 

 

Schaffen Sie sich Klarheit bei Ihren steuerlichen Anlagen in der Dominikanischen Republik.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung stehen wir Ihnen auch bei steuerrechtlichen Angelegenheiten als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

 

 

Konferenzzimmer Kanzlei

Lic. Brigitte Stuckmann.

Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin

in der Dominikanischen Republik. 

Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks -und Zivilrecht.

Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht.

Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht.

Mitglied des Colegio de Abogados de la

Republica Dominicana (CARD).

Arbitro (Mediator) der Industrie und

Handelskammer Puerto Plata.